Allgemeine Geschäftsbedingungen TEN Karlsruhe
TEN Karlsruhe bietet unterschiedlich konzipierte Teamtrainings und erlebnisorientierte Seminare an, deren Anspruch es ist, nachhaltig Wirkung zu zeigen. Dazu nehmen Unternehmen und Institutionen der öffentlichen Hand als Vertragspartner von TEN Karlsruhe im Rahmen der folgenden AGB unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch. Umfang und Form der Leistungen sowie Thematik und Ziel werden in einem individuellen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und TEN Karlsruhe im Einzelnen festgelegt.
2. Honorare und sonstige Kosten
Ein erstes Gespräch zwischen den Vertragspartnern ist in der Regel unentgeltlich.
Für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung wird ein Tages- oder
Pauschalhonorar vereinbart. Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden vom
Auftraggeber übernommen, ebenso Fahrtkosten nach vereinbarter Kilometerpauschale.
3. Leistungserbringung und Stornobedingungen
Kann ein Trainings-/Seminartermin durch TEN Karlsruhe wegen Krankheit, Unfall,
höherer Gewalt oder sonstiger von TEN Karlsruhe nicht zu vertretender Umstände nicht
eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher
Schadensersatzpflichten berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung innerhalb von
sechs Monaten nachzuholen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers auf
Schadensersatz, Stornokosten oder Reisekosten der Teilnehmer sind
ausgeschlossen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, entsteht bei Absagen bis
zu 61 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von 100 Euro/Veranstaltungstag. Bei Absagen bis zum 31. Kalendertag vor dem
vereinbarten Termin berechnet TEN Karlsruhe 33 %, zwischen 31 und 15 Kalendertagen
vor dem vereinbarten Termin 66 % und ab 15 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin
100 % der vereinbarten Kosten.
Dazu kommt eine eventuell fällig werdende Stornierungsgebühr des jeweiligen
Tagungshauses/-hotels.
TEN Karlsruhe haftet dem Auftraggeber für die von den jeweiligen Trainern in dessen Räumen durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit herbeigeführten Schäden. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TEN Karlsruhe nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und nur für den vertragstypischen und zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für alle übrigen, durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht. Eine etwaige gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
5. Geheimhaltungserklärung
TEN Karlsruhe und die bei der jeweiligen Veranstaltung eingesetzten Trainer
verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftsrelevanter Vorgänge, die
durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
6. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und
Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.
Stand: 06.01.2013